Achtung Onlinehändler! Am 04.November 2011 endet die Übergangsfrist für die neue Widerrufsbelehrung
Die Übergangsfrist für die Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung endet am 04.11.2011. Bis dahin müssen Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon & Co. die aktuelle Belehrung eingebunden haben, sonst drohen Abmahnungen.
Auch im Jahr 2011 bleiben Shopbetreiber und Onlinehändler nicht vom Thema Widerrufsbelehrung verschont. Es ist abzusehen, dass eine neue Abmahnwelle droht, wenn Händler nach der Übergangsfrist eine veraltete oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden. Gehen Sie auf Nummer sicher! Laden Sie sich das Muster für die neue Widerrufsbelehrung mit ausführlichen Hinweisen zur Einbindung von Rechtsanwalt Sören Siebert herunter.
Jetzt Abmahnung vermeiden:
Zum Download der neuen Widerrufsbelehrung 2011 mit Erläuterungen vom Anwalt
Quelle: eRecht24 Newsletter von Rechtsanwalt Sören Siebert